Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Diese gilt nicht nur innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch für alle Unternehmen, die innerhalb der EU Datenverarbeitungen vornehmen oder EU-Bürger mit einer Dienstleistung ansprechen. Kurzum: fast alle Schweizer Unternehmen die eine Webseite, einen E-Mail-Newsletter oder ähnliches betreiben, sind von der Verordnung betroffen.