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Wir alle brauchen Accessibility

Wenn wir den Begriff Accessibility (englisch für Barrierefreiheit) hören, dann denken wir oft an die Rollstuhlgängigkeit von Gebäuden. Accessibility beinhaltet jedoch viel mehr. Im digitalen Bereich geht es darum, Informationen und Inhalte für alle zugänglich zu machen. Was heisst das genau?

Wir stellen uns häufig vor, dass eine Internetnutzerin oder ein Internetnutzer mit einer Tastatur und einer Maus vor einem Bildschirm sitzt. Seit einigen Jahren vielleicht auch mit einem Daumen vor einem Smartphone-Bildschirm.

Dieses vereinfachte Bild genügt aber nicht der Realität. Wir können nur sehr schwer erfassen, auf wie viele verschiedene Weisen Leute elektronische Geräte bedienen oder wie sie auf das Internet zugreifen.

Wenn wir das Wort Barrierefreiheit hören, denken wir rasch an blinde Personen, die einen sogenannten Screenreader benutzen, also eine Software, die Inhalte, die normalerweise auf einem Bildschirm zu sehen sind, vorliest und beschreibt.

Das ist aber nur ein Teil eines breiten Spektrums an Einschränkungen. Personen mit motorischen Behinderungen haben spezielle Mäuse, die sie mit dem Mund oder den Augen bedienen können. Menschen mit Hörbehinderungen brauchen oft Untertitel bei Videos. Menschen mit kognitiven Behinderungen sind auf leichte Sprache angewiesen, das heisst, dass Texte möglichst einfach geschrieben sind. Das sind nur wenige Beispiele.
Barrierefreiheit bedeutet viel mehr. Es ist nicht ein Problem, das die Gesundheit einer Person konstant betrifft, sondern auch den Kontext und die Situation, in dem sie sich gerade befindet. Microsoft zeigt dies sehr schön mit einer Infografik. Einschränkungen können permanent, temporär oder situativ auftreten:

Jeder von uns kann plötzlich eingeschränkt sein, sei es durch eine temporäre Ohrenentzündung oder weil wir vielleicht einmal nur mit einer Hand den Computer bedienen, weil wir nebenbei noch ein Sandwich essen. Wir alle brauchen Accessibility.

Was wir brauchen sind Websites und digitale Produkte, die für alle funktionieren. Wenn wir uns als Teil einer diversen Gesellschaft betrachten, dann steht es für uns als Kommunikationsagentur ausser Frage, ob es nötig ist, Accessibility in unserem Schaffen zu einem zentralen Thema zu machen.

Ökonomische Chancen nutzen

Wenn wir das Thema ökonomisch betrachten, dann wird das Bedürfnis nach Barrierefreiheit noch grösser. In der EU sind rund 80 Millionen Menschen von einer permanenten Einschränkung betroffen. Gemäss der Schweizerischen Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung sind 20% der Schweizerinnen und Schweizer von der digitalen Welt ausgeschlossen (Infografik, PDF, 107 kB) – und somit auch 20% der potentiellen Kundschaft eines Unternehmens. Das ist ein grosser Markt, den wahrscheinlich niemand vernachlässigen will.

Wer sich jetzt fragt, ob man denn messen kann, wie viele Leute überhaupt davon abhängig sind, dass die eigene Website zugänglich ist, dann ist die Antwort einfach: Nein, es ist nicht möglich. Eigentlich ist aber auch die Frage falsch. Dies sagt auch die Accessibility-Expertin Leonie Watson, die selber blind ist und meint, dass es einen guten Grund gibt, warum man dies nicht messen kann und nie können sollte: Es würde einen Grund schaffen, wie man mit Zahlen begründen könnte, warum man Accessibility nicht beachten müsse.

Suchmaschinen sind Screenreader

Streng betrachtet sind auch Suchmaschinen Screenreader, denn sie werten selten genau aus, wie eine Website aussieht. Was Google und Co. interessiert, ist der Code, der hinter einer Website liegt. Und je nachdem, wie dieser strukturiert ist, kann er besser von einer Suchmaschine analysiert und indiziert werden. Gute Websites werden mit einem besseren Ranking belohnt. Eine zugängliche Website macht also aus ökonomischer Sicht durchaus Sinn, weil man eine bessere Suchmaschinenplatzierung und dadurch noch mehr Kundinnen und Kunden erreichen kann.

Accessible ist das neue Responsive

Seit 2010 Ethan Marcotte den Begriff des Responsive Webdesign eingeführt hat, ist im Web eine kleine Revolution passiert. Alle, die Webinhalte kreieren haben schnell gemerkt, dass in Zukunft alles responsive sein wird. Mehr und mehr Webseitenbesuchende greifen mit mobilen Geräten auf unsere Seiten zu. Der Trend hin zur mobilen Nutzung wächst weiter.

Wir fänden es toll, wenn die nächste Revolution unter dem Thema Accessibility stehen würde und in Zukunft alles barrierefrei sein wird. Accessibility heisst dabei nicht, dass wir extrem eingeschränkt sind. Accessibility muss nicht hässlich sein. Es heisst vielleicht einfach, dass wir nicht auf jeden neuen Trend aufspringen, mit dem es Awards für Websites zu gewinnen gibt, die mit den neusten, von Browsern nur teilweise unterstützten Webtechnologien, möglichst viel Animationen und viel Klimbim glänzen.

Die Realität

Die Trends zeigen momentan eher in eine negative Richtung. Eine Studie von WebAIM zeigt, dass die 100 populärsten Websites mehr Accessibility-Fehler enthalten als ein paar Jahre zuvor. Die Bemühungen, die Barrierefreiheit zu verbessern, haben im privaten Sektor eher ab- als zugenommen.

In den meisten Ländern sind behördliche und behördlich finanzierte Websites per Gesetz dazu verpflichtet, barrierefreie Websites bereitzustellen.

In der EU wurde im Dezember die Web Accessibility Directive verabschiedet. Webseitenbetreibende haben jetzt bis zu zwei Jahre Zeit, für ihre Webangebote die neuen Richtlinien zur Barrierefreiheit zu erfüllen.

In der Schweiz werden Bund, Kantone und Gemeinden über Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung dazu verpflichtet, Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Im Jahr 2004 trat zusätzlich auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft. Es verpflichtet öffentlich-rechtliche Websites und Unternehmen, die in einem Monopol des Bundes tätig sind, barrierefreie Dienstleistungen zu gewährleisten. Im Privatbereich besteht keine direkte Pflicht, auf Personen mit Einschränkungen Rücksicht zu nehmen. Es ist lediglich verboten, Menschen mit Behinderungen eine Dienstleistung zu verweigern (Diskriminierungsverbot).

Der Bund regelt die Umsetzung von barrierefreien Websites in den Verwaltungsrichtlinien P028. Diese orientieren sich am mittleren Level AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0, welche Standards beschreiben, nach denen sich Designerinnen und Designer sowie Webentwicklerinnen und Webentwickler richten können.

(Quelle zur rechtlichen Situation in der Schweiz: Gesetz Schweiz, Zugang für alle)

Was zeichnet barrierefreie Websites aus?

Von aussen betrachtet sieht man einer Website nicht immer direkt an, ob sie barrierefrei ist. Zu beachten gibt es aber einiges. Informationen sollten erkennbar und lesbar sein. So dürfen beispielsweise keine schwachen Farbkontraste verwendet werden. Eine hellgraue Schrift auf weissem Hintergrund ist zu wenig gut lesbar. Die Seite sollte verständlich strukturiert sein, Texte sollten in einer einfach verständlichen Sprache verfasst sein und über die Zoom-Funktion des Browsers beliebig in der Grösse verändert werden können. Bewegung auf Webseiten sollten möglichst vorsichtig eingesetzt werden. Animation sollten ruhig verlaufen, ständig oder schnell blinkende Elemente sollten vermieden werden.
Eine Website sollte vollständig mit der Tastatur bedienbar sein. Das heisst, dass man die Maus abhängen und trotzdem alle Funktionen einer Website nutzen können sollte. Dies beinhaltet die Navigation zu einzelnen Seiten, die Suchfunktion oder das Ausfüllen von Formularen.
Für nicht-textliche Inhalte wie Bilder, Videos oder Audiodateien sollten Alternativen bereitgestellt werden, um Inhalte konsumieren zu können. Für Bilder werden Texte hinterlegt, die den Bildinhalt und die Symbolik beschreiben. Für Videos und Audio-Inhalte sollten Untertitelspuren, Audiodeskriptionen und Transkripte hinterlegt werden, so dass sie auch ohne Bild oder Ton verstanden werden können.

Es besteht Handlungsbedarf

Gemäss der Schweizer Accessibility Studie von 2016, die 100 Schweizer Websites auf Barrierefreiheit überprüft hat, schneiden sehr viele Websites immer noch ungenügend ab. Websites von Kantonen und Städten kommen dabei viel besser weg als grosse Schweizer Newsportale oder Online-Shops:

Auffallend und erschreckend ist die Unzugänglichkeit der Web-Angebote der getesteten privaten Anbieter in den Bereichen Online-Shops und Newsportale. Die zwölf Online-Shops erreichen durchschnittlich nicht mehr als 2.5 und die Newsportale gerade mal 1.7 Sterne [von 5 möglichen Sternen], wobei neun von fünfzehn Newsportalen mit der Minimalbewertung von einem Stern bewertet werden mussten. Diese Angebote können von grossen Teilen der Bevölkerung nicht genutzt werden.

Schweizer Accessibility Studie, S. 135

Es besteht also immer noch Handlungsbedarf. Wir als Agentur sehen uns verpflichtet, bei unseren Projekten auf die Wichtigkeit dieses Themas aufmerksam zu machen und stetig die Barrierefreiheit zu fördern. In den letzten Monaten haben wir uns intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und sehr viel dabei gelernt. Momentan bedeutet Accessibility für uns einen Mehraufwand, der sich auf die Kosten niederschlägt. Dabei sehen wir aber Barrierefreiheit als kreative Herausforderung und nicht als ein mühsames Übel. Wir sind ständig dabei, unsere Prozesse im Design und der Entwicklung so zu optimieren, dass die Barrierefreiheit bei Websites in Zukunft einfach dazugehört, genauso wie es jetzt bereits bei der Responsiveness (Optimierung für alle Geräte, von Smartphone bis Desktop-Computer) der Fall ist.

Ein aktuelles Projekt, das wir mit einem umfassenden Fokus auf Accessibility umgesetzt haben, ist die neue Website für den Verein Parlamentarischer Ombudspersonen der Schweiz.

Autor

Lukas Gächter

Partner, Strategie und Code

lukas@mind.ch