Zum Hauptinhalt springen
Logo MIND

Impressumspflicht für Webseitenbetreibende in der Schweiz

Bin ich als Webseitenbetreiber/in verpflichtet, ein Impressum zu publizieren? Falls ja, welche Informationen werden benötigt?

Ein Impressum schafft Vertrauen

Das Impressum kennen wir vor allem aus gedruckten Zeitungen und Magazinen – in diesem ist unter anderem ersichtlich, wer der Verleger bzw. die Verlegerin ist oder welche zusätzlichen Unternehmensanteile der Medientitel hält. Es ist ein Gefäss, das Klarheit schafft. Um auch digitale Geschäfte transparenter zu machen, trat am 1. April 2012 das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Dieses führt eine Impressumspflicht für Websites mit einem kommerziellen Hintergrund ein – kurz eCommerce. Der Artikel 3,  Abs. 1, Bst. «s» des UWG hält fest:

Unlauter handelt, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt:
1. klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen,
2. auf die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen, hinzuweisen,
3. angemessene technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und korrigiert werden können,
4. die Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen;

Die wichtigsten Fragen zum Impressum

Das Thema wurde bereits auf einigen Websites behandelt. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen zusammengetragen – die Informationen dazu stammen aus den Blog-Beiträgen von HostPoint und Martin Steiger. Vielen Dank dafür!

Falle ich unter die Impressumspflicht?

Verkaufen Sie Waren über einen Online-Shop, also wenn elektronisch unmittelbar ein Angebot in Anspruch genommen werden kann, so fallen Sie in diese Pflicht. Ein solches Angebot zeichnet sich auch dadurch aus, dass (automatisch) eine Kaufbestätigung an die Kundin oder den Kunden versandt wird (Beispiel: Online-Shop, Online-Reservation bei einem Coiffeur).
Wenn Sie Dienstleistungen und Produkte anbieten, bei denen für einen rechtsverbindlichen Abschluss des Geschäfts eine zusätzliche Kommunikation (z.B. via Telefon, E-Mail, Beratungsgespräch) nötig ist, fallen Sie nicht in die Impressums-Pflicht (Beispiel: bei einem Sanitärgeschäft, das seine Dienstleistungspalette online vorstellt, müssen Sie erst einen Anruf tätigen, damit ein Monteur wegen des tropfenden Wasserhahns bei Ihnen Zuhause vorbeikommt).

Muss der Seitentitel «Impressum» lauten?

Die Seite, auf der die benötigten Angaben gelistet sind, muss nicht zwingend mit «Impressum» benannt werden. Es reicht auch, eine klare Angabe wie z.B. «Kontaktadresse» zu verwenden. Aber: schaden kann es auch nicht, da die Begrifflichkeit Impressum allgemein bekannt ist und es auch um Vertrauensaufbau geht.

Wo muss das Impressum hinterlegt werden?

Grundsätzlich müssen die Inhalte des Impressums von jeder Seite aus aufrufbar sein. Wir empfehlen, einen entsprechenden Link im Footer zu hinterlegen. Dieser muss nicht prominent ausgestaltet sein, er kann sich z.B. der sekundären Navigation anschliessen. Nicht vergessen: Der Link muss sowohl in der Desktop-Ansicht als auch auf dem Smartphone einfach aufgerufen werden können.

Ein Teil meiner Kundschaft ist im Ausland angesiedelt – was für ein Impressum brauche ich dann?

Grundsätzlich wurde die UWG-Revision auch in Anlehnung an die Rechtslage der Europäischen Union gestaltet. Dieses ist insgesamt strenger bzw. detaillierter ausgelegt. Sollten Sie ein Impressum für den EU-Raum benötigen, empfehlen wir einen entsprechenden Generator.

Welche Inhalte gehören ins Impressum?

Gerne verweisen wir hier auf den Blog-Beitrag des Swisscom KMU Business Word-Portals. Hierbei werden folgende Angaben als zwingend aufgeführt:

  • Name des Unternehmens oder der Organisation
  • Vorname und Name der verantwortlichen Person
  • Vollständige Postadresse (Postfach reicht nicht)
  • E-Mail-Adresse

Empfehlenswert sind folgende zusätzliche Angaben:

  • Rechtsform der Unternehmung
  • Telefon- und Faxnummer
  • Mehrwertsteuernummer (falls vorhanden)
  • UID oder Handelsregisternummer (falls vorhanden)
  • Allfällige Aufsichtsbehörden (falls vorhanden)

Zudem sollten Sie im Impressum auch weiterführende Informationen wie AGB, Fragen & Antworten für Konsumentinnen und Konsumenten, Widerrufs- und Rückgaberecht sowie Datenschutzbestimmungen verlinken.

Autor

Fabian Müller

Partner, Strategie und Design

fabian@mind.ch